Psychosoziale Prozessbegleitung
Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine im Strafverfahrensrecht verankerte Form der Unterstützung während des Strafverfahrens. Die Beiordnung ist für die Betroffenen kostenfrei. Sie richtet sich nur an Betroffene bestimmter schwerer Straftaten. Das Ziel ist die psychosoziale Betreuung während der Verfahren, in denen sie Opferzeug*innen sind. Zudem erfolgt eine Information und Aufklärung über die einzelnen Rollen und Aufgaben im Verfahren und Verfahrensabläufe, um dadurch die Prozesse des Strafverfahrens nachvollziehbar zu machen und eventuelle Belastungen so gering wie möglich zu halten. Die Begleitung erfolgt durch hierfür ausgebildetes Personal.
Den psychosozialen Prozessbegleiter*innen ist es gestattet, während Vernehmungen der betroffenen Person Beistand zu leisten und auch gemeinsam mit ihr an der Hauptverhandlung des Strafverfahrens teilzunehmen.
Angebote der Psychosozialen Prozessbegleitung
Einen Überblick über die Angebote der psychosozialen Prozessbegleitung in den einzelnen Bundesländern sowie weitere Informationen liefern die Webseiten der Landesjustizministerien. Um psychosoziale Prozessbegleitung in Ihrer Nähe zu finden, können Sie auch die Suchfunktion auf ODABS.org nutzen.